Aktuelles
Gesetzgebung
- Neuer Paragraf 25 a AufenthG in Kraft getreten. [mehr ...]
- § 31 Absatz 1 Ziffer 1 AufenthG geändert (§ 31 AufenthG: Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten) [mehr ...]
- Neue Regeln zur Residenzpflicht [mehr ...]
Rechtsprechung
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Ausweisungsschutz eines drittstaatigen Vaters eines deutschen Kindes
[mehr ...] - Im Iran drohende menschenrechtswidrige Behandlung [mehr ...]
- Pflicht zur Prüfung von Duldungsgründen [mehr ...]
- Prozesskostenhilfe für Scheidung einer Scheinehe [mehr ...]
- * Entlassung aus der Abschiebungshaft [mehr ...]
- * Verbot der Abschiebung eines ausländischen Vaters von zwei ausländischen Kindern [mehr ...]
- * Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis eines ausländischen Vaters eines deutschen Kindes, auch wenn diese mehr als 400 km getrennt voneinander wohnen [mehr ...]
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Willkommen in Ihrer freundlichen Rechtsanwaltskanzlei Christoph Günther
Wir freuen uns, dass Sie die Homepage der Kanzlei Christoph Günther, Ihrem freundlichen Leipziger Rechtsanwalt,
besuchen. Gerne stellen wir Ihnen auf dieser Seite unsere Kanzlei, unsere Dienstleistungen und unsere
Firmenphilosophie vor.
Spezialisiert hat sich unsere Kanzlei auf Rechtsangelegenheiten, die in Zusammenhang mit dem neuen Zuwanderungsrecht (Aufenthaltsgesetz) stehen. Wir vertreten hier vor allem Mandanten aus Vietnam, Türkei, Iran, Irak, Afghanistan sowie den früheren SU-Republiken. Eine enge Kooperation zu Anwaltskanzleien in Hanoi und Saigon tragen zu einer wesentlich effektiveren Betreuung speziell unserer vietnamesichen Mandanten bei. Weitere Kooperationsbeziehungen sind in Vorbereitung.
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